Gewerbeabfallverordnung: Diese Pflichten gelten für Ihr Unternehmen

Getrennte Sammlung, Nachweispflichten, Vorbehandlung: Ein Überblick über die wichtigsten Pflichten der Gewerbeabfallverordnung – und wie sich Papier, Kartonage und Folie elegant daraus lösen lassen.

1 Min. Lesezeit

Gianluca Nigliazzo

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Unternehmen, gewerbliche Siedlungsabfälle wie Papier, Kartonage, Kunststoffe und Glas getrennt zu sammeln. Wer die Pflichten kennt, kann sie nicht nur einhalten, sondern gleich in eine Einnahmequelle verwandeln.


Was verlangt die Gewerbeabfallverordnung?


Im Kern schreibt die GewAbfV vor, dass verwertbare Abfallfraktionen wie Papier, Pappe, Kartonage, Kunststoffe, Glas und Metalle getrennt von Restmüll zu erfassen sind. Ziel ist es, möglichst viel Material dem Recycling statt der Verbrennung oder Deponierung zuzuführen.


Wer muss die Vorgaben einhalten?


Die Verordnung richtet sich an alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch kleinere Betriebe mit vergleichsweise geringem Abfallaufkommen sind grundsätzlich zur Getrenntsammlung verpflichtet.


Dokumentations- und Nachweispflichten


Wer der Getrenntsammlungspflicht aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig nachkommen kann, muss dies gegenüber der zuständigen Behörde dokumentieren können. Eine lückenlose Nachverfolgung, wohin welches Material geht, schafft hier zusätzliche Sicherheit.


Wie die Direktvermarktung die Pflichterfüllung erleichtert


Wer Papier, Kartonage und Folie direkt presst und an wirkaufenihrenabfall.de® verkauft, erfüllt die Getrenntsammlungspflicht ohnehin – schließlich ist Sortenreinheit die Voraussetzung für eine gute Vergütung. Aus einer gesetzlichen Pflicht wird damit ganz nebenbei eine Einnahmequelle.


Sie sind sich unsicher, wie sich Ihre aktuelle Entsorgungspraxis mit den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung verträgt? Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Gewerbeabfallverordnung für jedes Unternehmen?

Welche Materialien müssen getrennt gesammelt werden?

Was passiert, wenn ich nicht trennen kann?

Erfüllt die Direktvermarktung automatisch die Trennpflicht?

Wo bekomme ich Klarheit zu meiner individuellen Situation?

Gewerbeabfallverordnung: Diese Pflichten gelten für Ihr Unternehmen

Getrennte Sammlung, Nachweispflichten, Vorbehandlung: Ein Überblick über die wichtigsten Pflichten der Gewerbeabfallverordnung – und wie sich Papier, Kartonage und Folie elegant daraus lösen lassen.

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Gianluca Nigliazzo

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Unternehmen, gewerbliche Siedlungsabfälle wie Papier, Kartonage, Kunststoffe und Glas getrennt zu sammeln. Wer die Pflichten kennt, kann sie nicht nur einhalten, sondern gleich in eine Einnahmequelle verwandeln.


Was verlangt die Gewerbeabfallverordnung?


Im Kern schreibt die GewAbfV vor, dass verwertbare Abfallfraktionen wie Papier, Pappe, Kartonage, Kunststoffe, Glas und Metalle getrennt von Restmüll zu erfassen sind. Ziel ist es, möglichst viel Material dem Recycling statt der Verbrennung oder Deponierung zuzuführen.


Wer muss die Vorgaben einhalten?


Die Verordnung richtet sich an alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch kleinere Betriebe mit vergleichsweise geringem Abfallaufkommen sind grundsätzlich zur Getrenntsammlung verpflichtet.


Dokumentations- und Nachweispflichten


Wer der Getrenntsammlungspflicht aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig nachkommen kann, muss dies gegenüber der zuständigen Behörde dokumentieren können. Eine lückenlose Nachverfolgung, wohin welches Material geht, schafft hier zusätzliche Sicherheit.


Wie die Direktvermarktung die Pflichterfüllung erleichtert


Wer Papier, Kartonage und Folie direkt presst und an wirkaufenihrenabfall.de® verkauft, erfüllt die Getrenntsammlungspflicht ohnehin – schließlich ist Sortenreinheit die Voraussetzung für eine gute Vergütung. Aus einer gesetzlichen Pflicht wird damit ganz nebenbei eine Einnahmequelle.


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Häufig gestellte Fragen

Gilt die Gewerbeabfallverordnung für jedes Unternehmen?

Welche Materialien müssen getrennt gesammelt werden?

Was passiert, wenn ich nicht trennen kann?

Erfüllt die Direktvermarktung automatisch die Trennpflicht?

Wo bekomme ich Klarheit zu meiner individuellen Situation?

Gewerbeabfallverordnung: Diese Pflichten gelten für Ihr Unternehmen

Getrennte Sammlung, Nachweispflichten, Vorbehandlung: Ein Überblick über die wichtigsten Pflichten der Gewerbeabfallverordnung – und wie sich Papier, Kartonage und Folie elegant daraus lösen lassen.

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Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet Unternehmen, gewerbliche Siedlungsabfälle wie Papier, Kartonage, Kunststoffe und Glas getrennt zu sammeln. Wer die Pflichten kennt, kann sie nicht nur einhalten, sondern gleich in eine Einnahmequelle verwandeln.


Was verlangt die Gewerbeabfallverordnung?


Im Kern schreibt die GewAbfV vor, dass verwertbare Abfallfraktionen wie Papier, Pappe, Kartonage, Kunststoffe, Glas und Metalle getrennt von Restmüll zu erfassen sind. Ziel ist es, möglichst viel Material dem Recycling statt der Verbrennung oder Deponierung zuzuführen.


Wer muss die Vorgaben einhalten?


Die Verordnung richtet sich an alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch kleinere Betriebe mit vergleichsweise geringem Abfallaufkommen sind grundsätzlich zur Getrenntsammlung verpflichtet.


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